Am 13. 12. 2017 haben wir in die BVV eine Einwohner*innenanfrage eingebracht. Aus Zeitgründen wurde die Anfrage in der Sitzung nicht bentwortet. Die Sitzungsleitung kündigte uns eine kurzfristige schriftlche Beantwortung an.
Trotz schriftlicher Nachfrage ist die Anfrage bis heute nicht beantwortet worden.
Dazu muss man wissen, dass der Grundstückstausch eine delikate Angelegenheit ist, da durch den Tausch des öffentlichen Spielplatzgrundstückes erst das Baurecht für eine weiteres Gebäude in der Schleiermacherstraße geschaffen wird. Aus unserer Sicht findet eine Begünstigung eines privaten Bauherren auf Kosten der Allgemeinheit statt, da durch den Tausch der Wert des Gründstücks Blücherstr.26 wesentlich erhöht wird. Ob es eine Kompensation gibt, ist nicht bekannt. Dem Bezirk scheint die Beantwortung der Anfrage auch unangenehm zu sein bzw. vermuten wir, dass wieder erst Tatsachen geschaffen werden sollen, die an den Gremien vorbeigehen.
Einwohner*innenanfrage vom 13. 12. 2017:
1. Zwei BVV-Beschlüsse bezüglich
des Bauvorhabens in der Blücherstr. 26, Februar 2016 und Juni 2017, legen
für den Spielplatz Schleiermacherstr fest:
- „Der Spielplatz ist am
bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten.“
- "den öffentlichen Spielplatz an
der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstrasse am jetzigen Ort und in
seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu
unterbleiben.“
Wurden dennoch bereits rechtlich verbindliche gegenteilige
Beschlüsse gefasst bzw. Grundbuchänderungen vorgenommen?
2. Wie ist das ordnungsgemäße Verfahren zu Übertragung
von öffentlichen Flächen an Private?
3. Wie lautet Ihre Antwort bzw. wie sind die
konkreten Schritte zur Umsetzung unseres schriftlich (erneut)
eingereichten Antrage auf Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes?
Erläuterung zu 1:
Den Bauunterlagen ist zu entnehmen, dass es schon eine
Entwurfsvereinbarung für den Grundstückstausch den Spielplatz
Schleiermacherstr. betreffend, geben soll.
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