Dienstag, 10. Oktober 2017

Blücher 26: Abriss House of Life 2025? Höherer Neubau? - Fragen an Politik und Verwaltung


10.10.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

a)

folgende Fragen zu angehängtem Dokument aus den Bauvorbescheidsunterlagen zu den als „gemeinsames Baugrundstück“ geltenden Teilgrundstücken Blücher 26/26a und 26b: (Anhang 1 und 2)

siehe zunächst Anhang 1:
1. Erschließung
2. Denkmalschutz     (— und Sanierung)
3. Spielplatzausweisung
4. Spätere Nutzungskonzepte
worauf sich die folgenden Ausführungen beziehen.


b)

Hinweise zu Baumassenerhöhung und Umplanungen durch das Büro Klinkenberg demzufolge im Widerspruch zu den mit dem Baukollegium ausgehandelten Planungen. (Anhang 3)


#1. Erschließung
 Herr Peckskamp sagte in der sogenannten „Erörterungsveranstaltung“ am 20.8.17 mehrfach, es stimme nicht, dass dort eine Erschließungsstraße vorgesehen sei, auf Insistieren hin, das stände so in den Bauvorbescheidsunterlagen, räumte er ein, dass sei dann so wie die Fontanepromenade, „das merken sie gar nicht.“

Herr Panhoff hingegen hat mehrfach (auch als Antwort auf eine Einwohneranfrage) verkündet, dies sei nicht der Fall. So u.a. auf der 3. „Informationsveranstaltung“:
"Herr Panhoff: Der öffentliche Fußweg wird öffentlich bleiben und keine Straße werden.
Entweder wird er zu einem Verbundfußweg mit Beleuchtung oder es bleibt bei einem Parkweg."

Was stimmt nun? Was folgt daraus für die Planungen?


#2. Denkmalschutz     (— und Sanierung).
 Auf der Erörterungsveranstaltung berichtete Herr Peckskamp, man habe leider vergeblich versucht, Denkmalschutz zu beantragen.
Unseres Wissens wurde erst von Seiten der Initiative vor einem Jahr tatsächlich ein Antrag auf Ensembleschutz gestellt, die Gebäude isoliert zu betrachten erscheint dem umfangreich apostrophierten städtebaulichen Erbe nicht angemessen.
(Nach mdl. Anfrage von vor einigen Monaten liegt dieser Antrag auf der Ablage.)

— Sanierung?:

3. Infoveranstaltung:
"Frage aus dem Publ ikum: Könnte das House of Life in ein paar Jahren einfach abgerissen werden?
Herr Panhoff: Man braucht für einen Abriss keine Genehmigung mehr, außer das Gebäude steht unter Denkmalschutz"

"Frage nach dem Zustand des Heinrich-Plett-Hauses (Sanierungsbedarf).
Herr Fleischmann erklärt, dass sie zu einer umfassenden Sanierung finanziell nicht in der Lage sind und eine solche zudem zu einer starken Verteuerung der Miete führen würde"

Das Exposé des Liegenschaftsfonds:
"Die Bebauung ist instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig“.

Städtebauliches Gutachten Clarke und Kuhn:
- ca. 65% der veranschlagten Kosten sind für Instandhaltung und energetische Sanierung vorgesehen, die als notwendig qualifiziert wird, so wie auch die bauliche Anpassung an heute gültige Brandschutzbestimmungen.


Was bedeuten diese widersprüchlichen Aussagen für die (Bau-)Planungen?
Für die Umsetzung des EWA/BVV-Beschlusses?
Für den Erhalt des städtebaulichen Erbes, für das drei Jahre geplant wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit?


#3. Spielplatzausweisung
Herr Ludwig hatte zuvor „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel“ angekündigt, sollte der öffentliche Spielplatz ins Innere verlegt werden.
(siehe Anhang 2), darin aber v.a. der Hinweis:
„Die dort vorgesehende Bebauung sieht neben einer deutlichen Verdichtung von zusätzlich rd. 13.000 m2 BGF die Verlegung des vorhandenen, öffentlichen Kinderspielplatzes von der Schleiermacherstr. in den Innenbereiche UNSERES NOCH ALS GEMEINSAMES BAUGRUNDSTÜCK GELTENDES GRUNDSTÜCK VOR.“
Das „gemeinsame Baugrundstück“ geht auch aus der Ausschreibung des Liegenschaftsfonds für die Blücher hervor.

Was bedeutet das für die Planungen und das Für und Wider eines Aufstellungsbeschlusses?


#4. Spätere Nutzungskonzepte

Was bedeuten diese weitreichenden Aussagen

- für den Fortbestand des House of Life? bzw.
- für eine Sicherung der bestehenden und intendierten sozialen Nutzungen auf beiden Grundstücken?
(bisher u.W. nicht abgesichert)
- für die städtebauliche Gestalt und (Bau-)Planungen insgesamt?



b)

Laut Herrn Weatherly (‚große’ Ausschusssitzung) seien die Träger vom Bezirk gedrängt worden, umfangreicher zu bauen als sie wollten.

Dem gegenüber hat dem angehängten Schreiben des Senats zufolge das Büro Klinkenberg ‚selbstständig' umfangreiche Planungsänderungen/ Baumassenerhöhungen vorgenommen, welche vom Senat umfangreich kritisiert und zurückgewiesen werden,
zumal sich sowohl SenStadt als auch das Baukollegium „ausführlich beschäftigt“ und ein „externes Gutachten beauftragt, finanziert und koordiniert“ habe.
(Die Umsetzung der Planung wird dann sogar ausdrücklich „erwartet“, was wiederum die ‚Beratungsfunktion‘ gegenüber dem Bezirk überschreitet.)

z.B. „Gebäude 5 und 6 um sechs bzw. drei Geschosse erhöht“
„in den vorliegenden Planungen wurden ein neuer Gebäudeteil (Nr. 7) hinzugefügt“
„… Baukörper …2 .. ist um 3 Geschosse auf sieben Geschosse erhöht worden."
„Wohnhof an der Blücher wird nicht dargestellt“
„der öff. Spielplatz ist… bis an die Grundstücksgrenze.. verschoben worden“
„Zuwegung erfolgt nicht über die Schleiermacherstraße… sondern über den öffentlichen Weg..“ (das ergibt mehr Baufläche?)
etc.


In einem anderen Bezirk wurden Planungen umgesetzt von obigem Büro, obwohl sie zuvor vom Bauamt versagt worden waren.


Wir bedauern erneut, dass Monat um Monat vergeht, ohne das tatsächliche Beratungen auf fachlicher Grundlage und mit vollständigen Sachinformationen und unter Hinzuziehung der entsprechenden - unabhängigen - Expert_innen stattfinden,
wie von der Initiative bereits im Dezember 2015 - Einrichtung eines Runden Tisches einschließlich Akademie der Künste, Landschaftsplanung, Ernst-May-Experten, BUND, etc. - in der BVV beantragt,
oder besser.


Mit freundlichen Grüßen,
die Initiative für den Kiezerhalt


Anhang 1 und 2
Umwandlung in STraße, Spielplatz, Denkmalschutz
Beschwerde und Klageandrohung durch 26b

Anhang 3
Senat erwartet Umsetzung









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