Freitag, 6. Oktober 2017

Antrag der SPD - Gesamtkonzept für die Blücher 26


Der folgende Antrag der SPD soll in der BVV am 11. 10. 2017 behandelt werden.

AntragBetr.: Gesamtkonzept für die Blücherstr. 26
 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die
Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b zu beschließen. Ziele sind ein möglichst weitgehender
Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter
Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand.
Das Bezirksamt führt dazu ein konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile durch. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür um eine finanzielle Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu bemühen, ohne dass das hiermit beauftragte Verfahren davon abhängen soll.
Das Bezirksamt kooperiert bei der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts mit der
Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-PlettHauses. Beide wirken in der Jury mit.
Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jeglicher weiteren
Grundstücksgeschäfte mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
 

Begründung:

Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung auf dem Areal Blücherstr. 26 /
Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen
abgelehnt. Sie sind keine akzeptable Lösung für den Umgang mit den Schutzgütern Denkmalwerte
Bauten, Freiraum sowie den Baumbestand. 

Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jegliches weiteres
Grundstücksgeschäft des Landes Berlin mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und diesen Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).


Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.10.2017 SPD Herr Dahl, John
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)

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