Donnerstag, 1. September 2016

Wahlprüfsteine - Die Antwort der Fraktion der Piraten

Die Antworten der Parteien zu unseren Wahlprüfsteinen werden hier in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlichen.
Geantwortet haben bisher: die Piraten, die CDU und die Linke.
Von Herrn Ulrich Zedler von der Piratenfraktion haben wir die nachstehende Antwort bekommen.



Die Wahlprüfsteine – Antwort der Fraktion der Piraten
Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.
Antwort: Wir werden, wie auch bisher schon, kontinuierlich in den Ausschüssen und der BVV die Umsetzung von BVV-Beschlüssen nachhalten. Wir werden das Bezirksamt auch regelmäßig um Rechenschaft bitten, wenn BVV-Beschlüsse nicht, schleppend oder verspätet umgesetzt werden, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Antwort: Für die Umsetzung von BVV-Beschlüssen ist das Bezirksamt zuständig. Steuerungsrunden oder runde Tische bringen nichts, wenn dort nur informiert wird. Bezirksamt, Bezirksverordnete und Bürger müssen sich auf Augenhöhe austauschen, was wirklich im Stadtteil benötigt wird, und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Das macht Mühe, ist aber der einzig erfolgsversprechende und vor allem nachhaltige Weg.
Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen. Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Antwort: In der Regel lösen Vorhaben, die sich nicht harmonisch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, bodenrechtlich beachtliche Spannungen und damit ein Planungsbedürfnis aus. Von der in Berlin leider üblich gewordenen Praxis, solche Probleme mit umfangreichen Befreiungen zu lösen oder gar planwidrig in der Annahme einer sog. § 34-erSituation zu genehmigen raten wir ab und drängen darauf, den rechtlich vorgesehenen und korrekten Weg mit Bürgerbeteiligung zu gehen.

Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Antwort: Sehr gerne sehen wir die Initiative von Bürgern, die z.B. mittels Einwohnerantrag ihren Anliegen zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Forderungen der BI klingen vernünftig, und sind vom Bezirksamt auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Als Fraktion, so wir wiedergewählt werden, wovon wir allerdings ausgehen, bieten wir seit je her an, dass interessierte Bürger mit ihren Anliegen in unsere Fraktionssitzung kommen, und wir diese dann beraten können. Wenn wir vom Anliegen auch selbst überzeugt sind, können wir als Fraktion einen entsprechenden Antrag formulieren und bei anderen Fraktionen dafür werben, mitzuziehen. In mehreren Fällen waren wir mit dieser Strategie auch erfolgreich. Leider hat das Bezirksamt unsere darauf basierenden Beschlüsse gelegentlich nicht oder nur schleppend umgesetzt, hier schließt sich der Kreis zu Frage Nr. 1
 



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