Dienstag, 21. Juni 2016

Die Wahrheiten des Herrn Bezirksstadtrates Panhoff



Tatsache ist: Am 02. 07. 2015 wurde ein Bauvorbescheid für das Grundstück Blücherstr. 26  erlassen, eine Woche nach der Bürgerveranstaltung in der Heilig-Kreuz-Kirche, wo die Planung zum ersten Mal öffentlich vorgestellt wurde.

Von einem Bauvorbescheid war in der Veranstaltung nicht die Rede.

Aussagen des Herrn Panhoff zu diesem Bescheid:
1.
24. 02. 2016 – Beantwortung der Anfrage der SPD – Drucksache DS/2085/IV
Beabsichtigt das Bezirksamt das Vorhaben durch Befreiung  von den Festsetzungen des Baunutzungsplans 1958/60 zu genehmigen?
In dem Vorbescheid 2014/2475 vom 02. 07. 2015 zum ursprünglich beantragten Bauvorhaben wurden Befreiungen in Aussicht gestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen um den Spielplatz ist dieser Vorbescheid durch den Bauherrn nicht umsetzbar. Die derzeit in der Abstimmung befindliche Überarbeitungen werden nach Einreichung eines Antrages auf Vorbescheid entsprechend der gesetzlichen Grundlagen geprüft. (Hans Panhoff)

2.
Aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung… am 18. 05. 2016

Herr Dahl: Vielleicht kann ja das Bezirksamt zu dem Antrag noch etwas sagen. Also an sich hier im Antrag wird jetzt zum Beispiel gesagt, es soll ein Bauvorbescheid zurückgenommen werden, … das wäre
mir neu, dass es einen gibt, aber wenn es einen gibt…
 
Herr Panhoff: Ich habe Sie gerade nicht gehört

Herr Dahl: …ob es einen Bauvorbescheid überhaupt gibt. Also… nach meinem Kenntnisstand gibt es den ja bislang nicht, weil man sich ja noch gar nicht auf ein abschließendes Modell geeinigt hat und wie denn der aktuelle Stand eigentlich ist, weil es würde ja angeblich irgendwie auf Senatsebene irgendwie einen neuen Entwurf geben… Das habe ich zwar ehrlich gesagt nicht genau verstanden, warum die Senatsebene ihre Finger mit im Spiel hat, aber… vielleicht können Sie ja uns ein paar Neuigkeiten mal mitteilen …

Herr Panhoff: Also der Bauvorbescheid bezieht sich auf eine veraltete Planung… die gibt es, aber also die Bauvorbescheide, und… wir präsentieren ja nächste Woche, am 26sten - das ist der Donnerstag – die überarbeitete Planung. Warum der Senat da eine Rolle spielt. Ja, der hat die bezahlt, weil die ursprüngliche Planung der Bauherren nicht… adequat empfunden wurde und… daraufhin wurde ein Büro beauftragt, da noch mal eine Überarbeitung zu machen, die… dann… allerdings dieses Problem beinhaltete mit der Überbauung des Spielplatzes… das haben wir dann gesehen und erlebt und auch eingesehen, sage ich mal, dass… das dann nicht gut war die Planung.
Wir haben dann diese städtebauliche Konzeption überarbeiten lassen, also, den Senat gebeten, da das Büro zu beauftragen, das nochmal zu überarbeiten. Das ist erfolgt und der Spielplatz wird ja weitgehend erhalten, bis auf die besagte Nordspitze. So, und das werden wir dann nächste Woche dann eben in aller Ausführlichkeit präsentieren bzw. präsentiert bekommen und da kann es auch nochmal besprochen werden. So, das ist der Stand der Dinge im Moment.

3.
Aus dem Protokoll  der 2. öffentliche Infoveranstaltung (einige Tage später)
Vorstellung der Planungen für die Grundstücke Blücherstraße 26 a / 26 b
am 26.05.2016 um 18:30 Uhr in der Leibniz-Schule

Der Fragesteller kommt nochmals zu Wort:
Entspricht die Baugenehmigung dem Bauvorbescheid und wurde dieser verabschiedet, bevor es eine Bürgerbeteiligung gab?

Herr Panhoff:
Der Bauvorbescheid wurde positiv beschieden und kann nicht zurückgezogen werden, es gibt das Recht auf die Verlässlichkeit einer solchen Verwaltungsentscheidung.

Einwurf:
Der Bezirk hat sich vor der Bürgerbeteiligung gebunden.

Herr Panhoff fragt nach den Erwartungen an eine Bürgerbeteiligung. Jede Kritik, jeder Vorschlag sei möglich und willkommen, solange es sich um sachdienliche Hinweise handelt.

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