Montag, 22. Februar 2016

Pressemitteilung



Pressemitteilung, Berlin 18.2.1016
Bezirksstadtrat Panhoff – Bebauung nach Gutsherrenmanier geplant 
Anwohnerinitiative legt ein Rechtsgutachten zur Blücherstr. 26 vor, das die planungsrechtliche Unzulässigkeit der auf diesem Grundstück geplanten Bauvorhaben aufzeigt. 

Die rechtgutachterliche Stellungnahme des Fachanwalts für Bau- und Planungsrecht Dr. Karsten Sommer, von den Anwohner_innen in Auftrag gegeben, stellt zu dem Bauvorhaben Blücherstr. 26 fest:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."

Unsere Initiative für den Kiezerhalt setzt sich für eine kiezverträgliche bauliche Gestaltung des Grundstücks Blücherstr. 26 ein. Wir fordern einen einstweiligen Stopp des Verfahrens und eine genuine Bürgerinformation und -beteiligung. Wir kritisieren eine überproportionale Flächenversiegelung auf Kosten der zugehörigen Garten- und Parkanlage. Dutzende Bäume müssten gefällt werden. Zusätzlich würde eine als Grünanlage geschützte Durchwegung in Straßenland umgewandelt werden. Der angrenzende Spielplatz samt zugehörigem Stadtplatz, ein wichtiger Anwohner_innentreffpunkt, wären nur noch ein Schatten ihrer selbst.
Der umstrittene grüne Baustadtrat Hans Panhoff hat allem Anschein nach bisher alles versucht zu verhindern, dass der volle Umfang der Pläne bekannt wird. Unserer Initiative wurde z.B. erst vier Monate nach Antragstellung endlich Einsicht in die Bauvoranfrage gewährt.
Jetzt steht fest: Bereits am 02. 07. 2015 ist eine Bauvoranfrage beschieden worden, in der den Eigentümern Abweichungen von dem bestehenden Bebauungsplan in Aussicht gestellt werden, die die zulässige bauliche Nutzung erheblich überschreiten würden. Bis heute ist es gelungen, diese Tatsache der Öffentlichkeit und der BVV vorzuenthalten. Obwohl das Bauvorhaben und seine planungsrechtlichen  Grundlagen in mehreren Ausschüssen der BVV behandelt wurde und Thema mehrerer Einwohner*innenanfragen in der BVV war, wurde u.a. niemals erwähnt, dass vom bestehenden Baurecht abgewichen werden soll. Dass trotz des sich deutlich artikulierenden Protestes seit Monaten in so nicht zulässiger Weise weitergeplant wird, ohne überhaupt den vollen Umfang der Pläne offenzulegen, erscheint manchen Anwohnern als gewollte Täuschung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Ausschüsse und der BVV.
Wir treten für einen Umgang mit dem Grundstück ein, der die planungsrechtlichen Festlegungen  des bestehenden Baunutzungsplanes respektiert. In dem Zusammenhang ist die 1964 dort erfolgte Bebauung als einen die Verdichtung begrenzenden Faktor zu prüfen und zu berücksichtigen.
Wir fordern eine transparente Bürgerbeteiligung, die mehr ist als eine öffentliche Präsentation dessen, was die Kiezangehörigen hinzunehmen haben.

Der Vorgang scheint sich einzureihen in die Liste der Skandale und Fehlschläge, die die Arbeit von Herrn Panhoff in dieser Legislaturperiode begleiten. Laut Presseberichten hat dies die Steuerzahler bereits erhebliche Summen gekostet. Man fragt sich, wie lange die BVV-Fraktion der Grünen noch diese "Betonpolitik" ihres Stadtrates unterstützen will, die sie in der Opposition sehr wahrscheinlich bekämpfen würden.

Die Amtsführung von Herrn Panhoff hat kürzlich erneut zu einer Missbilligung geführt. Fazit des Mißbilligungsantrages der Piraten und der SPD, der am 24. 02. 2016 in der BVV behandelt wird: Die Beschlussfassungen der BVV (hier zum Ex-YAAM-Gelände) kamen ungewollt zu spät, weil die BVV aus Unkenntnis über den Bauvorbescheid erst auf den Bauantrag reagieren konnte.
Dies wird auch mit dem Grundstück Schleiermacherstr./Blücherstraße passieren, wenn dem nicht rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben wird.


Chronologie der Ereignisse und weitere Informationen:





Kontakt über:
Initiative für den Kiezerhalt
(Quartier Nördliche Bergmannstraße)
c/o C. Bartholomeyczik
wohnenxberg61@web.de
0178 52 58 546

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