Montag, 22. Februar 2016

Chronologie der Ereignisse zur Presseerklärung vom 18.01.2016



Anlage zur Pressemitteilung vom 18.02.2016
Bezirksstadtrat Panhoff – Bebauung nach Gutsherrenmanier geplant. 
Bewohnerinitiative legt ein Rechtsgutachten für die Bebauung des Grundstücks Blücherstr. 26 vor, das die Unzulässigkeit der Pläne aufzeigt.

Chronologie der Ereignisse:

o   2012: Kauf der Grundstücks durch die Blücher 26 Housing GmbH vom Liegenschaftsfond.
Die Käuferin beabsichtigt  die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

o   Bauvoranfrage der Blücher Housing 26 GmbH wird eingereicht am 24. 09. 2014.
Danach finden mehrere Abstimmungstermine und Verhandlungen, u.a. über den Grundstückstausch für die Verlegung des öffentlichen Spielplatzes statt, über die weder die BVV noch die Öffentlichkeit ausreichend informiert werden.
Desgleichen nicht über zahlreiche beabsichtigte Abweichungen vom bestehenden Baurecht hinsichtlich Art und Umfang der Bebauung sowie über eine Einbeziehung der öffentlichen Grünanlage in die Planungen und deren Umwandelung in Straßenland (u.a. als Feuerwehrzufahrt).

o   Anfrage des Bezirksverordneten Dahl (SPD, Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung) 23. 03. 2015
- Der Antrag auf Vorbescheid liegt bei der Abt. Stadtplanung seit ca. 6 Monaten vor. -
Antwort Panhoff: Die Sanierung des Spielplatzes erfolge nicht, da die Mittel nicht zur Verfügung ständen. Die Verlegung des Spielplatzes wird erwähnt und eine Entwicklung des  Grundstücks in drei Schritten als möglich dargestellt.
„ ... können bei Bedarf weitere Neubauflächen geschaffen werden“. Es handele  sich „um perspektivische Entwicklungsszenarien“.

o   Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.06. 2015
Das Projekt wird von den Investoren vorgestellt.
Darüber, dass seit Monaten über den Vorbescheid verhandelt wird, wird der Ausschuss nicht informiert. Der Antrag liegt seit 9 Monaten vor.

o   Erste Öffentliche Informationsveranstaltung, (nur zur Blücher 26b!), am 27. 06. 2015 in der Heilig-Kreuz Kirche
Darüber, dass seit Monaten über den Vorbescheid verhandelt wird, und dass in einem Schreiben des Bauamts vom 19.6. 15 bereits vom bestehenden Baurecht abweichende, für Wohngebiete unzulässige Erhöhungen von GFZ und GRZ in Aussicht gestellt wurden, werden die Bürger  nicht informiert.
Vielmehr wird eine Beteiligung der Anwohner_innenschaft u.a. mit folgenden Argumenten zurückgewiesen:
- man plane jetzt bereits seit drei Jahren und habe jetzt keine Zeit mehr
- es gäbe einen Plan für die Bebauung von vor 30 Jahren, damals habe es die Beteiligung bereits gegeben

Außerdem dürfe man theoretisch noch viel massiver bauen (!), da das Planungsrecht eine geschlossene Blockrandbebauung vorsehe.
Das entspricht nach unseren Erkenntnissen in mehrfacher Hinsicht nicht den Tatsachen. Unter anderem wird nicht berücksichtigt, dass so eine Bebauung aufgrund der Bestandsbebauung a) nicht mehr in der Form möglich wäre, b) sie dementsprechend modifiziert werden müsste und c) kommt die rechtsgutachterliche Stellungnahme zu dem Schluss: „Erkennbar ist auch, dass keinesfalls eine geschlossene Bebauung entlang der Blücherstraße und der Schleiermacherstraße festgesetzt ist.“

o   Bauvorbescheid vom 02. 07. 2015 (keine 14 Tage später). Die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes lag bereits am 19. 06. 2015, also vor der Bürgerversammlung vor.
Eine ordnungsgemäße Prüfung der Planung und der Folgen der Planung für das Grundstück und das Umfeld ist für uns nicht erkennbar bzw. wurde anscheinend den Architekten der Investoren überlassen:
„Die Abweichungen von der Festsetzung geschlossene Bauweise wurde wie beschrieben umfangreich in der Entwurfserarbeitung geprüft…“ (Seite 2 des Bescheides).

o   Beginn der Unterschriftensammlung gegen die Bebauungspläne durch die Nachbarschafts­initiative im September 15.
Ergebnis: über 700 Anwohner_innen sprechen sich gegen eine Verlegung des Spielplatzes ins Blockinnere und gegen die vorgesehene Kiez- und Umweltzerstörung durch die Bebauung aus.

o   03.09.2015 Presseerklärung der Nachbarschaftsinitiative (siehe Anlage)

o   17.9.15 Die Anwohner der Schleiermacher Str.7 schreiben an die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann und den Baustadtrat Herrn Panhoff.
Der Brief ist bis heute nicht beantwortet.

o   Zur BVV am 23.9.15 stellt die SPD einen Antrag zur Blücher 26: Die Planungen sollen überdacht, der Spielplatz erhalten und die Bürgerbeteiligung einbezogen werden. (siehe Blog). Der Antrag wird vom Ältestenrat in den Sozialausschuss, den Umweltausschuss und federführend den Ausschuss Stadtentwicklung verwiesen.

o   28.09.2015 Auch die Betreiber des Bauprojektes haben anscheinend kein Interesse, dass ihre Pläne zu früh öffentlich werden. Herr Fleischmann, Vertreter von Jugendwohnen im Kiez e. V., einer der Teilhaber der Blücher Housing GmbH, erklärt telefonisch, dass ihm der Vorbescheid für das Bauvorhaben seit ca. 2 – 3 Wochen vorliege.

o   2.10.15: Bei einem Gesprächstermin unserer Initiative bei Herrn Panhoff wird auf unsere Nachfrage nach den baurechtlichen Grundlagen ausweichend und unklar geantwortet. (Überlegungen einiger Mitglieder der Initiative, einen Anwalt für eine Klarstellung zu beauftragen, nahmen da ihren Anfang.)
Was er uns mit Sicherheit sagen könne sei, dass die Nordspitze des Spielplatzes abgeschnitten werde.

o   Über den SPD-Antrag wird im Beisein von Herrn Panhoff im Sozialausschuss, Umweltausschuss, und zweimal im Stadtentwicklungsausschuss gesprochen, einmal wurde Herr Panhoff vertreten.
Der erteilte Bauvorbescheid und  der Umfang der Planungen werden in unserem Beisein kein einziges Mal erwähnt; in Abwesenheit von Herrn Panhoff wird eine Abstimmung im Ausschuss Stadtentwicklung per GO von der Fraktion der Grünen abgelehnt, da man nicht über genügend Informationen zur aktuellen Planung verfüge.

o   Am 3.2.15 wird der Antrag der SPD im Ausschuss StadtQM mit Mehrheit angenommen, wichtige Änderungen: der Spielplatz ist auch in seiner Qualität zu erhalten; eine noch nicht erfolgte Bürgerbeteiligung ist einzurichten. Die Fraktion der Grünen enthält sich. Herr Panhoff hatte angeregt, den Punkt von der Tagungsordnung zu nehmen, um weitere Planungen abzuwarten.

o   Antrag auf Akteneinsicht in den Bauvorbescheidsantrag  am 12. 10. 2015
Die  Einsicht konnte erst nach vier Monaten erfolgen.
Zunächst wird der Antrag abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bauvorbescheid noch nicht beschieden sei. Nach der   Aktenlage war er das aber bereits am 02. 07. 2015. Nicht nur die BVV sondern auch die interessierten Anwohner werden respektlos behandelt.

o   November 2015: ein neuer Grundstücksplan zur Umgestaltung wird lanciert, der auf die Überbauung des Spielplatzes teilweise verzichtet, diesen aber einschränkt und u.a. die Bebauungshöhe für die Gebäude teilweise erhöht.

o   Worüber bisher auch nicht informiert wurde: Die öffentliche Grünanlage, der Fußweg zwischen Baerwald- und Blücherstraße, wird sowohl in den Planungen für die Blücher 26 b als auch für die Blücher 26 a seit spätestens 2014 als Verfügungsmasse behandelt für eine Umwandlung in eine Fahrstraße.

o   Ausführliche schriftliche Antwort Panhoff auf eine Bürgerinnenanfrage am 03.11.2015.
Auf die Frage nach den Grundlagen des Baurechtes wird festgestellt:
„Hier liegt aber ein bestandkräftiger Bebauungsplan in Form des Baunutzungsplanes vor, auf dessen Grundlage entschieden wird. Hier gilt damit auch nicht § 34 BauGB“ (S. 3 des Briefes vom 03. 11. 2015)
Die bereits erfolgten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht erwähnt.

Eine (!) weitere Bürgerveranstaltung (zur Akklamation?) wird in Aussicht gestellt.


o   25.11.2015 EinwohnerInnenanfrage der Initiative in der BVV
1.       Welche Formen der Information und Einbeziehung der Anwohner_innen/ Kiezangehörigen und Bewohner_innen bezüglich des Bauprojekts der Blücher Housing GmbH und der Bauherrin des Grundstücks 26b) sind geplant?
2.       In welchen Zeiträumen und mit welchen Einflussmöglichkeiten?
Die Ergebnisse weiterer Erörterungen mit der Senatsverwaltung und den Investoren werden bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt.
Panhoff: Da hier bestehendes Baurecht die Grundlage bilde, seien die Einflussmöglichkeiten begrenzter, als bei der Schaffung von neuem Baurecht mit der entsprechenden Bauleitplanung.
Dass im Vorbescheid bereit weit über das bestehende Baurecht hinausgegangen wurde, und neues Baurecht geschaffen werden soll, wird wiederum nicht erklärt.


o   Die Fraktion der Piraten stellt am 16. 12. 2015  einen Missbilligungsantrag  gegen die Amtsführung des Baustadtrates Panhoff
Aktueller Anlass ist die „aktive Umgehung“ des Stadtrates von BVV und Ausschüssen am Beispiel des Ex-YAAM-Grundstückes nach dem Muster des Vorgehens in der Blücher/Schleiermacherstr.
Auch hier wurde anscheinend niemals über die Ergebnisse des Vorbescheidsverfahrens berichtet, obwohl das Grundstück mehrmals Thema in der BVV und den verschiedenen Ausschüssen war. Das bezirkliche Parlament  und die Öffentlichkeit, die nie an dem Verfahren wirklich beteiligt waren, wurden im Glauben gelassen, dass es noch Entscheidungsalternativen gäbe.

o   Januar 2016: Zufällig erhalten wir in der Spielplatzkommission vom 26. 01.16 neue Pläne zur Blücherstr. 26. Vom Bauamt am Tag zuvor ausgegeben. Diese sollen Grundlage für ein entscheidendes Abstimmungsgespräch zwischen Bauamt und Senatsverwaltung am 11.2.16 sein.

o   Zum ersten Mal wird uns deutlich: 1.) Der Umfang der geplanten Neubebauung auf der Blücher 26a), 2.) die geplante Verbreiterung des Weges zwischen Baerwaldstrasse und Schleiermacherstr.. Das bedeutet die Umwandlung der Grünanlage in Straßenland, zusätzliche Baumfällungen auf  dem Gelände von Kita, Schulhof und Atelierhof Kreuzberg.

o   10.02. 2016 Die Nachbarschaftsinitiative legt das Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtsanwaltes Dr. Sommer vor, das feststellt, dass die geplanten Ausnahmeregelungen nicht rechtskonform sind.
Dieses Gutachten wurde am 10./11. 02. 2016 an alle bis dato bekannten zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt, beim Bauamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg und an verschiedene mit dem Thema befassten Bezirksverordnete verschickt.

o   12. Februar  2016:
Durch die Einsicht in die Vorbescheidsakten, wird das wahre Ausmaß der vom Bezirk erfolgten Zusagen bezüglich der geplanten Baumaßnahme bekannt (Anlage Vorbescheid).

o   Am 24. 02. 2016 wird der Mißbilligungsantrag der Piraten gegen Baustadtrat Panhoff in der BVV behandelt. Es geht um denselben Sachverhalt, den man so interpretieren könnte: Die Öffentlichkeit und die BVV wurden durch eine verschleiernde Informationspolitik an der Nase herumgeführt, bis es zu spät war, noch auf die Entscheidungen Einfluss zu bekommen.

o   Wir als Mitglieder der Initiative stehen außerdem mit folgenden Personen und Stellen zu dem Thema in Kontakt, respektive Austausch:

o   Akademie der Künste, u.a.: Nachlassverwaltung Ernst May und Walter Rossow,
o   Einladung der Initiative auf die Podien der Akademie-Ausstellung DEMO:POLIS
o   Ernst-May-Gesellschaft
o   Experten zu Ernst May nach 1945, Florian Seidel (Prof. für Architektur) und zu Walter Rossow: Andrea Koenecke, sowie weiteren Rossow-Schülerinnen
o   BUND, insbesondere der Baumbeauftragte für Berlin
o   Naturfreunde Berlin
o   Rat für Stadtentwicklung
o   Architektenkammer
o   Wem gehört Kreuzberg
o   Öffentliche Stellen in der Senatsverwaltung und in den Bezirksämtern
o   Abgeordnete bzw. Fraktionen verschiedenster Parteien auf Bezirks- und Landesebene
o   Bäume am Landwehrkanal
o   Stadt von Unten
o   Bürgerinitiative Fraenkelufer
o   Datenschutzbeauftragte Berlins
o   Bezirkstagespflege
o   Kita Baerwaldstraße
o   Kinderläden
o   - und viele viele Gespräche mit den Menschen auf dem Spielplatz und dem Stadtplatz





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